Warum außerhalb Brandenburgs ein Partnerbetrieb dazukommt
Unterwegs
Für Strecken, die aus Brandenburg und Berlin herausführen, arbeiten wir mit festen Partnerbetrieben zusammen. Das heißt nicht, dass Ihr Auftrag weitergereicht wird. Es heißt, dass wir am Zielort jemanden erreichen, wenn etwas dazwischenkommt: ein Aufzug, der nicht läuft, eine Zufahrt, die gesperrt ist, eine Übergabe, die sich um einen halben Tag schiebt.
Wir nennen diese Betriebe fest, weil es immer dieselben sind. Ein Betrieb, der für jede Fernfahrt eine neue Nummer wählt, kann keine Zusage über den Zustand der Ladung machen. Wir können sie machen, weil wir wissen, wer am anderen Ende in den Wagen greift.
Für die Haftung ändert das nichts. Gehaftet wird nach Paragraf 451e HGB mit 620 Euro je Kubikmeter Ladung, und zwar unabhängig davon, wer den zweiten Trupp stellt. Was darüber hinausgehen soll, ist Sache Ihrer eigenen Versicherung und sollte vor dem Termin geklärt sein.